Konsulatsfreigabe: Ablauf, Dauer und Dokumente
Ohne Konsulatsfreigabe des Ziellandes darf kein Verstorbener das Land betreten. Wir erklären den Ablauf und übernehmen alles für Sie.
Was ist die Konsulatsfreigabe?
Die Konsulatsfreigabe ist die offizielle Genehmigung des Ziellandes, dass ein Verstorbener eingeführt werden darf. Sie wird vom Konsulat oder der Botschaft des Ziellandes in Deutschland ausgestellt.
Welche Dokumente werden benötigt?
- Deutsche Sterbeurkunde (mit Apostille)
- Leichenpass (von der Ordnungsbehörde)
- Einbalsamierungsnachweis (WHO-konform)
- Gesundheitszertifikat
- Pass oder Personalausweis des Verstorbenen
- Vollmacht des Auftraggebers
Dauer nach Ländern
| Land | Konsulatsfreigabe | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Tunesien | 2–3 Tage | Schnellstes Konsulat |
| Marokko | 2–4 Tage | Sehr kooperativ |
| Senegal | 3–4 Tage | Unkompliziert |
| Ghana, Nigeria | 3–5 Tage | Standard |
| Ägypten | 3–5 Tage | Apostille erforderlich |
| Kamerun, Kenia | 3–5 Tage | Standard |
| Eritrea | 5–8 Tage | Längster Prozess |
| DR Kongo | 5–8 Tage | Komplexe Dokumentation |
Müssen Sie selbst zum Konsulat?
Nein. Wir reichen alle Dokumente für Sie ein. Sie erteilen uns eine Vollmacht und wir erledigen alles — persönlich und direkt beim zuständigen Konsulat.
Was passiert bei Verzögerungen?
Sollte ein Konsulat länger brauchen, informieren wir Sie sofort. Der Verstorbene bleibt bei uns in professioneller Kühlung — kostenlos. Wir bleiben in täglichem Kontakt mit dem Konsulat.